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Wirtschaftsbereich "Sach- u. Vermögens-Sicherung" smile.exabis.at/6280.0.html |
Wirtschaftsbereich:
Sach- u. Vermögens-Sicherung
Sparte:
- Private Haftpflicht-Versicherung -
Generell ist Ihre gesetzliche Haftung nicht mit Ihrem Vermögen begrenzt, sondern ist sie in der Höhe unbegrenzt! Dabei spielt die Ursache des Schadens keine Rolle. Egal, ob fahrlässig oder vorsätzlich - die Geschädigten können Sie auf jeden Fall schadenersatzpflichtig machen.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Sie jeden Schaden in voller Höhe ersetzen, für den Sie verantwortlich sind. Das kann schnell teuer werden. Im Extremfall müssen Sie ein Leben lang zahlen. Dagegen sollte man sich schützen!
In der Privathaftpflichtversicherung werden folgende Schäden ersetzt
Dabei haften z.B.
Für Schäden, die unbeabsichtigt aufgrund von Fahrlässigkeit oder sogar grober Fahrlässigkeit verursacht wurden, kommt die Private Haftpflichtversicherung auf. Sie prüft, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und leistet dann Schadenersatz. Sollten die Forderungen nicht berechtigt sein, versucht sie, diese notfalls auch gerichtlich abzuwehren.
Ihr Wirtschafts-, Vorsorge-, Risiko- u. Existenz-Sicherungs-Berater erstellt für Sie (und Ihre Familie bzw. Ihr soziales Umfeld) ein Beratung-/Lösungs-Konzept zur
a) Absicherung Ihres Sachvermögens (Ihr Hab und Gut) bzw.
b) zur Erhaltung Ihres Lebensstandards und Ihrer Zahlungsfähigkeit.
Der Eintritt eines Schadenfalls kann dann kaum mehr ein existenzgefährdenes Risiko für Sie und Ihr soziales Umfeld (Partner, Familie, Kinder) sein und sichert Ihre Existenz und Vorsorgeplanung ab.
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