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Wirtschaftsbereich: "Existenz- u. Einkommens-Sicherung" Sparte: - Schulunfähigkeit - smile.exabis.at/7505.0.html |
Wirtschaftsbereich:
"Existenz- u. Einkommens-Sicherung"
Sparte:
- Schulunfähigkeit -
Ausfall der Schulfähigkeit wegen Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall, etc.
Sollte Ihr Kind, durch Unfall, Krankheit oder sonstige Gründe „schulunfähig“ bzw. in Folge „berufs- u. erwerbsunfähig“ werden, kann dies schnell zum existenziellen Problem für die ganze Familie werden.
Basis eines jeden Vorsorge-Konzepts sind die Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Hier können Sie Ihre gesetzliche Absicherung (= Sozialversicherungsansprüche) berechnen lassen.
Was ist Schulunfähigkeit (BU)?
Wenn die versicherte Person, das versicherte Kind
Aufgeschürfte Knie und blaue Flecken gehören dazu, wenn Kinder toben und spielen. Die Möglichkeit, am Schulunterricht teilzunehmen, wird dadurch nicht beeinflusst. Was aber, wenn sich durch einen Unfall, Krankheit, etc. ein mehrwöchiger "Krankenstand" bei einem schulpflichtigen Kind einstellt.
Die weit verbreitete Meinung, dass bleibende Schäden bei Kindern überwiegend durch Unfälle verursacht werden, ist falsch. Die Zeitschrift Finanztest räumt mit diesem Vorurteil auf. Die Zeitschrift nennt als Ursachen von Schwerbehinderungen bei Kindern bis 18 Jahren:
Eine Unfallversicherung deckt das Risiko für Kinder völlig unzureichend ab. Die Absicherung von Kindern gegen Krankheit ist weitaus wichtiger. Fritz-Günter Wiese, Geschäftsführer der Inovesta, warnt: „Berufsunfähigkeit bei Kindern ist längst kein Einzelfall mehr. Bei etwa sechzig Prozent der schwer behinderten Kinder liegt die Ursache in Krankheiten. Damit können Kinder vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig werden. Eine Unfall- und Invaliditätsversicherung deckt dieses Risiko nicht ab. Diese Gefahr ist vielen Eltern nicht bewusst“.
Ein zehnjähriges Mädchen stürzt beim Reitunterricht vom Pferd und bricht sich einen Wirbel. Erst nach sieben Monaten Streckverband ist der Bruch vollständig geheilt. Mit der monatlichen Schulunfähigkeitsrente bezahlen die Eltern den Privatlehrer, der sie zu Hause und im Krankenhaus unterrichtet. So kann das Schuljahr trotzdem erfolgreich beendet werden.
Beim Toben im Wald sticht sich ein neunjähriger Junge einen Ast in das linke Auge. Das Auge erblindet. Der Junge kann durch Behandlung und Therapie acht Monate nicht in die Schule. Seine Mutter muss mehrere Wochen unbezahlten Urlaub nehmen. Der Einkommensverlust kann durch die monatliche Schulunfähigkeitsrente ausgeglichen werden. Außerdem erhält der Junge eine Invaliditätsleistung aus der Kinder-Unfallversicherung.
Beim Grillfest schüttet ein Zwölfjähriger Spiritus ins Feuer. Durch die Stichflamme erleidet er schwere Verbrennungen im Gesicht und an den Armen. Er bekommt folgende Leistungen aus seinem Versicherungsschutz: Rente, solange er nicht in die Schule kann, Invaliditätsleistung wegen einer bleibenden Funktionsunfähigkeit an den Händen. Kostenersatz für kosmetische Operationen im Gesicht.
14jährige Schülerin, 4. Klasse Gymnasium hat dauerhafte Konzentrations- u. Denkschwäche und wird deswegen in die Sonderschule umgestuft. Die Schülerin hat eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit und erhält daher eine garantierte Rente bis zum Ablauf der Versicherungsdauer (mind. bis zum 55. Lebensjahr!
12jähriger Schüler, 2. Klasse Realgymnasium. 7 Monate im Krankenhaus und Reha. Durch den Fahrradunfall bleibt eine Lernschwäche zurück. Damit verbunden ist ein Wechsel in die Hauptschule und Wiederholung der 2. Klasse. Der Schüler erhält eine garantierte Rente für die Dauer der Schulunfähigkeit.
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