WAS das neue Pensionskonto kann
Seit 1. Jänner 2014 werden die Pensionen ausschließlich mit dem neuen Pensionskonto berechnet. Alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben, erhielten eine Kontoerstgutschrift. Das bedeutet, dass all Ihre bis 2013 erworbenen Versicherungsmonate zusammengeführt und ins neue Pensionskonto übertragen wurden. Somit kann Ihre Pensionshöhe auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet werden.