Wirtschaftsbereich: "Gesundheits-Vorsorge" Sparte: - Taggeld -

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 "Gesundheits-Vorsorge"
 
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 Taggeld -

Taggeld – die optimale Vorsorge damit im Krankheitsfall nicht noch finanzielle Sorgen dazukommen

Risikosituation allgemein und Grundproblemstellung(en)

Ein längerer Krankenhausaufenthalt verursacht oft Mehrkosten wie Selbstbehalt im Krankenhaus, für Kuren und Rehabilitation, notwendige Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen. Oft ist damit auch Verdienstentgang verbunden, da verschiedene Zulagen wie Überstunden, Provisionen, Prämien oder Trinkgelder wegfallen.

Varianten der Taggeldversicherung

Mit dem Tagegeldtarif wird grundsätzlich eine fix vereinbarte Summe bar auf die Hand geleistet.

Varianten der Taggeldversicherung

  1. Krankenhaustagegeld: Der Versicherte erhält pro Tag des stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus, die vereinbarte Summe. Dieser Tarif ist vor allem für jene Personen interessant, die bei längeren Spitalsaufenthalten mit finanziellen Nachteilen durch Verdienstentgang zu rechnen haben (weil Zulagen, Überstunden, Provisionen, Prämien oder Trinkgelder entfallen). Auch zur Absicherung erhöhter Belastungen wie Selbstbehaltsbeträge im Krankenhaus, bei Kuren und Rehabilitation, Verdienstentgang, Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung, Versorgung von Haustieren, etc.
  2. Krankentaggeld: Im Gegensatz zur Krankenhaustaggeld-Versicherung, leistet diese für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) in Folge Krankheit oder Unfall den vereinbarten Tagsatz, auch für den Verdienstausfall bzw. Gewinnentgang von Selbstständigen oder Freiberuflern einsetzbar.

Folgende Leistungen gibt es aus dem Krankenhaus-Tagegeld – die Höhe der Leistung ist abhängig von der versicherten Stufe:

  • fix vereinbartes Taggeld bar auf die Hand, ab dem ersten Tag des Spitalsaufenthaltes
  • auch für tagesklinische Eingriffe im Spital
  • Entbindungsentgelt für werdende Mütter – es wird die vereinbarte Pauschale bezahlt
  • Transportkosten und
  • Kosten für die Begleitperson werden (für Begleitpersonen des versicherten Kindes) zusätzlich ersetzt
  • Einen Zuschuss zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, eine Leistung die man auch ihn Anspruch nehmen kann, wenn der Arzt eine Kur verordnet und die Sozialversicherung diese ablehnt

 

Wann ist diese Absicherung sinnvoll?

  • Wenn Sie freiberuflich tätig sind
  • Wenn Provisionen oder ähnliche Einkünfte Teil Ihres Einkommens sind
  • Um den Selbstbehalt der Sozialversicherung abzudecken
  • Um allfällige Betreuungskosten für Kinder oder eine Haushaltshilfe zu bezahle.

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