Wirtschaftsbereich:
Sach- u. Vermögens-Sicherung
Sparte:
- Bauwesen-Versicherung -
Warum Sie als Häuslbauer unbedingt eine Bauwesenversicherung brauchen und warum eine Rohbauversicherung nicht ausreicht!
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Risikosituation allgemein und Grundproblemstellung(en)
Viele Schäden die beim Hausbau eintreten können, sind mit einer Rohbauversicherung nicht abgedeckt. Tritt so ein Schaden ein, kann dies schnell zu einem großen finanziellen Problem werden.
Risiko-/Schadenbeispiele (Kurzinfo)
- Bauleistungen werden von unbekannten Personen fahrlässig oder böswillig beschädigt.
- Aus einer undichten Leitung tritt Wasser aus und beschädigt Parkettböden, Gipswände oder Türen.
- Außergewöhnlich intensive Regenfälle führen zur Überschwemmung einer Baugrube und zum Einsturz der Schalung.
- Fehler in der statischen Berechnung führen zu einem Deckeneinsturz.
- Unbekannte Täter entwenden Baumaterialien, Baumaschinen, Geräte, etc.
- Im Zuge des Aushubes hebt oder senkt sich das Nachbarhaus bzw. eine Straße.
- Ein Kind stürzt in einen mangelhaft abgedeckten Schacht.
- Durch vom Gerüst fallendes Baumaterial wird ein Passant verletzt.
- Infolge nicht ausreichender Beleuchtung verletzt sich ein Fußgänger an, auf dem Gehweg gelagerten Baumaterial.
- Unsorgfältige Ausführung bei der Sanierung der Fundamente führt zum Einsturz eines alten Hauses. Der Totalabbruch ist unumgänglich.
- Nach starken Regenfällen wurde ein Großteil des ausgehobenen Erdreichs auf die Straße und in die Vorgärten der Nachbarn gespült.
Die Bauwesenversicherung ersetzt Sach- und Personenschäden auf der Baustelle durch Feuer / Flut / Sturm / Erdbeben / Einbruch / fehlerhafte Arbeit aufgrund von Nachlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und menschlichem Versagen!
Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Baumaterial, Baustelleneinrichtung und Baumaschinen können ebenfalls versichert werden.
Leistungsumfang
Die Bauwesenversicherung entspricht einer Art Kaskodeckung für Schäden an der Bauleistung (Gebäude), Baustelleneinrichtung, Baumaschinen als auch gegen Ansprüche Dritter aufgrund von Sach- und Personenschäden. Sie schützt Sie vor Kosten, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen entstehen. Zusätzlich kann man das Objekt auch noch für die Zeit nach der Fertigstellung absichern damit Schäden die ihren Ursprung in der Bauzeit hatten, gedeckt sind.
Den Versicherer trifft eine vertragliche Vorleistungspflicht, wonach Sie als Bauherr keinerlei Mühe aufwenden müssen, die schadensverantwortliche Baufirma zu suchen. Der Versicherer regressiert dann beim verursachenden Bauunternehmer bzw. Handwerker (ein allfälliges Konkursrisiko des Bauunternehmers trägt hierbei ebenfalls der Versicherer).