Gesetzliche Grundlage - die aktuelle Rechtslage:
- Pflegegeld ist keine Sozialversicherungsleistung.
- Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Budgetmitteln.
- Pflegegeld orientiert sich allein am Bedarf der jeweilig notwendigen Hilfe und Betreuung.
- Zweckbindung für Hilfs- u. Betreuungsleistung, keine medizinischen Maßnahmen.
- Pflegegeld ist kein Einkommensbestandteil (Steuerfreiheit)
- Rechtsanspruch auf die Gewährung von Pflegegeld.