Mit einer privaten Pflege-Vorsorge für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit oder des Pflegeaufwands für eine 3. Person bestens vorsorgen

Gesetzliche Grundlage - die aktuelle Rechtslage:

  • Pflegegeld ist keine Sozialversicherungsleistung.
  • Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Budgetmitteln.
  • Pflegegeld orientiert sich allein am Bedarf der jeweilig notwendigen Hilfe und Betreuung.
  • Zweckbindung für Hilfs- u. Betreuungsleistung, keine medizinischen Maßnahmen.
  • Pflegegeld ist kein Einkommensbestandteil (Steuerfreiheit)
  • Rechtsanspruch auf die Gewährung von Pflegegeld.
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