Die Gesetzliche Sozialversicherung ist in Österreich die wichtigste Einrichtung der sozialen Sicherung.
In Österreich herrscht das Prinzip der Pflichtversicherung. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag).
Solidaritätsprinzip
Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Pensionen, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation.
Ein Problem dabei stellt leider die laufende Steigerung der Beitragszahlungen der Versicherten dar.