Der Generationenvertrag
Wirtschaftliche Basis der gesetzlichen Rentenversicherung ist der so genannte Generationenvertrag: Die heute Berufstätigen finanzieren durch ihre Beiträge die Rente der Älteren – in der Erwartung, dass die kommende Generation dann später die Renten für sie aufbringt.
Der Generationenvertrag (Solidarpakt) ist notwendig, denn die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich nach dem Umlageverfahren: die Beiträge der Versicherten werden für die Rentenzahlungen des jeweils nächsten Monats verwendet – Rücklagen werden keine gebildet. Wer heute Rente bekommt, hat seine Beiträge also nicht angespart, sondern bereits für die Generation seiner Eltern bezahlt. Dieser Generationenvertrag ist nirgendwo schriftlich festgelegt – er ist ein allgemeines gesellschaftliches Übereinkommen.
Probleme in der Finanzierung der Umlageverfahren
Aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen, zunehmender Lebenserwartung und damit auch wachsender Pflegekosten bei gleichzeitig einbrechenden Einnahmen wegen demographischer Verschiebungen (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Gesellschaft), sinkender Lohnquote, Massenarbeitslosigkeit sowie versicherungsfremder Entnahmen und wirtschaftlicher Krisen in vielen Industrienationen wird die Finanzierung der Sozialversicherungen durch Umlageverfahren zunehmend in Frage gestellt.
Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren!
Die Höhe der Renten und der Beiträge zur Rentenversicherung hängt von der Entwicklung der Altersstruktur ab – bereits im Jahr 2030 wird jeder dritte Österreicher über 60 Jahre alt sein. Heute finanzieren 100 Arbeitnehmer die Bezüge von etwa 50 Rentnern, im Jahr 2040 werden sie bereits 84 Rentner ernähren müssen. Um das Umlageverfahren beibehalten zu können, müssen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft weiter angehoben und die Rentenleistungen weiter gesenkt werden.
Diese dramatischen Auswirkungen zeigen sich am besten in der Alterspyramide der Bevölkerungsstruktur