Begriffsbestimmungen und Aufgabenstellungen
(Begriffsbestimmungen)
Ein „Private-Equity-Empfehlungsgeber“ (z. B. auch "Veranstalter von Private-Equity-Partys")
- …ist meist ein bestehender Mandant (= Privatperson) eines qualifizierten Private-Equity-Beraters (= PE-Berater + Vermögensberater) und arbeitet mit ihm meist nebenberuflich zusammen.
- …hat das „Grundseminar für Private-Equity-Empfehlungsgeber bzw. Veranstalter von Private-Equity-Partys“ erfolgreich absolviert.
- … versorgt (auf Basis der Kenntnisse aus dem Grundseminar) potentielle Interessenten für Veranlagungen in Private-Equity mit Erstinfos und Infomaterial und stellt den Kontakt zwischen den Interessenten und dem PE-Berater her. (= Empfehlungs-/Tipp-Geber).
- … veranstaltet, in Abstimmung mit seinem Private-Equity-Berater bzw. dem Private-Equity-Club auch eigene Private-Equity-Partys.
- …ist gut über den Private Equity Markt informiert, und erfüllt selbst meistens auch die Voraussetzungen eines „Qualifizierten Private-Equity-Investors“.
„Qualifizierter Private-Equity-Investor (-anleger)“
- …hat den Crashkurs „in 10 Schritten zum Qualifizierten (RWB-)Private-Equity-Investor (-anleger) werden“ erfolgreich absolviert und auch den Abschlusstest bestanden.
- Infos: Siehe www.private-capital-fonds.at/10027.0.html
Nachweismakler (selbständige Tätigkeit, gewerblich)
Ein "Nachweismakler" ist selbst in irgend einer Form in der Finanz- u. Versicherungsbranche selbständig tätig. Er verfügt meist über einen eigenen Kundenkreis bzw. dementsprechende Kundenkontakte und "empfiehlt" pot. Kunden in bestimmten Dienstleistungs- u. Servicebereichen an, in diesen Beratungsfeldern kompetente Berater zur Beratung weiter.
(weil ihm selbst die nötigen Qualifikationen bzw. profunden Kenntnisse fehlen, er jedoch ausreichend Fachwissen besitzt, um den Bedarf zu erkennen)
(Begriffsbestimmung)
"Werber" sind Personen, die für Berater werben, sprich die neue Haushalte = Kontakte für die Beratung aquirieren.
Dies erfolgt vor allem dadurch, dass sie Print-Werbemittel für Berater austeilen.
Z. B. Visitenkarten, Fleyer, Flugblätter, 5000-Glückseuro-Gutscheine, Gewinnspiele, Glücksschwein-Gewinnlose, Glückslose allgemein, etc.
(Begriffsbestimmungen)
Werbemittel-Ausgabestellen - (Begriffsbestimmungen)
"Werbemittel-Ausgabestellen" von Werbemitteln für Berater sind z. B. Tankstellen (+ ihre Mitarbeiter) Reisebüros (+ ihre Mitarbeiter) etc., die Werbemitteln aufstellen zur Neukundenaquise, wo sich die Kunden = Interessenten die Werbemittel selbst aus z. B. einem Visitenkartenständer nehmen können.
Über ein "Bonisystem" soll der Inhaber der Werbestelle = Werber motiviert werden, z.B. die Werbemitteln wie Infokarten aktiv zu verteilen, sprich z. B. jedem seiner Kunden standardmäßig ein Werbemittel mitzugeben, damit es in Folge zu Boni-Ausschüttungen kommt.
(Begriffsbestimmungen)
Erfassung, Zuordnung u. Verwaltung über Amicas Wibisoft - Servicemodul "Werberverwaltung"
Jeder Werber und jede Werbe-Ausgabestelle sind einer Beratergruppe/einem Berater zugeordnet und hierarchisch unterstellt.
Ein "Werber" oder "Werbe-/Ausgabestellen" werden vom Berater aquiriert, eingeschult und auch mit Drucksorten versorgt. Die Produktion der Drucksorten erfolgt vom Berater selbst in Abstimmung mit der Amicas Servicezentrale oder wird direkt von der Servicezentrale an den Berater ausgegeben, mit dem dementsprechenden Kennzeichnung bzw. Nummerierung. Die Boni-Vereinbarungen und weiteren Absprachen werden zwischen Berater und Werber vereinbart.