Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung tritt im Falle eines Vermögensschadens ein, der durch die Ausübung Ihrer Tätigkeit bei Dritten entstanden ist. Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt wenn berechtigte Ansprüche vorliegen und schützt Sie vor den unberechtigten Ansprüchen Dritter. Personen- bzw. Sachschäden werden mit einer Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Für die Versicherungsvermittlung ist gegenüber der Behörde eine Haftpflichtabsicherung mit einer Deckungssumme von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und EUR 1,5 Mio. für alle Schadensfälle pro Jahr nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister und ohne Registereintrag ist die gewerbliche Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht gestattet.
Gesellschaften die diesen Versicherungsschutz anbieten: