(Begriffsbestimmung)
FDL-Unternehmen
= Finanzdienstleistungs-Unternehmen
(= Beratergruppe aus 2 oder mehreren Personen)
= 2 oder mehrere Personen ergeben eine "Beratergruppe" = ein FDL-Unternehmen
Hierarchisch unter den FDL-Zentralen. Kleinere Gruppen von Finanzdienstleistern, (die meist unter einem gemeinsamen Firmennamen/-dach arbeiten)die keine Sektoren sind, bzw. keine große Marktpräsenz haben.
Sind grundsätzlich auch keine Produktgeber!
Diese FDL`s können
A) Mitarbeiter haben bzw.
B) selbständige Berater, die mit ihnen kooperieren = Selbst. Kooperationspartner sind.
(Positionierung in den div. Amicas Finanz-Serivceportalen = Technische Info)