(Begriffsbestimmung)
Kooperationspartner allgemein
= Kooperationen der Berater mit Unternehmen (= Partnergesellschaften, Haftungsdächer und Einreichgesellschaften) deren Produkte und Dienstleistungen der Berater auch vermittelt. Er ist aus Sicht des Produktgebers ein "Vertriebspartner" und gehört damit auch zur "Vertriebspartner-Gruppe" des jeweiligen Unternehmens.
Kann sein
A) FDL-Zentrale oder
B) FDL
(Positionierung in den div. Amicas Finanz-Serivceportalen = Technische Info)
Werden auf den Profilen der FDL-Zentralen als Kooperationspartner aufgelistet
(Fallbeispiele)