Ein "Empfehlungsgeber" empfiehlt seinen persönlichen Berater bzw. dessen Serviceangebot an sein soziales Kontaktumfeld weiter.
Dies betrifft z. B. sowohl
A) einzelne Neukunden-Empfehlungen aus dem sozialen Umfeld des Empfehlungsgebers als auch
B) die Organisation und Durchführung von (privaten) "Interessenten-Veranstaltungen".
(Begriffsbestimmung)