(Begriffsbestimmungen)
Ein „Private-Equity-Empfehlungsgeber“ (z. B. auch "Veranstalter von Private-Equity-Partys")
- …ist meist ein bestehender Mandant (= Privatperson) eines qualifizierten Private-Equity-Beraters (= PE-Berater + Vermögensberater) und arbeitet mit ihm meist nebenberuflich zusammen.
- …hat das „Grundseminar für Private-Equity-Empfehlungsgeber bzw. Veranstalter von Private-Equity-Partys“ erfolgreich absolviert.
- … versorgt (auf Basis der Kenntnisse aus dem Grundseminar) potentielle Interessenten für Veranlagungen in Private-Equity mit Erstinfos und Infomaterial und stellt den Kontakt zwischen den Interessenten und dem PE-Berater her. (= Empfehlungs-/Tipp-Geber).
- … veranstaltet, in Abstimmung mit seinem Private-Equity-Berater bzw. dem Private-Equity-Club auch eigene Private-Equity-Partys.
- …ist gut über den Private Equity Markt informiert, und erfüllt selbst meistens auch die Voraussetzungen eines „Qualifizierten Private-Equity-Investors“.
„Qualifizierter Private-Equity-Investor (-anleger)“
- …hat den Crashkurs „in 10 Schritten zum Qualifizierten (RWB-)Private-Equity-Investor (-anleger) werden“ erfolgreich absolviert und auch den Abschlusstest bestanden.
- Infos: Siehe www.private-capital-fonds.at/10027.0.html
Nachweismakler (selbständige Tätigkeit, gewerblich)
Ein "Nachweismakler" ist selbst in irgend einer Form in der Finanz- u. Versicherungsbranche selbständig tätig. Er verfügt meist über einen eigenen Kundenkreis bzw. dementsprechende Kundenkontakte und "empfiehlt" pot. Kunden in bestimmten Dienstleistungs- u. Servicebereichen an, in diesen Beratungsfeldern kompetente Berater zur Beratung weiter.
(weil ihm selbst die nötigen Qualifikationen bzw. profunden Kenntnisse fehlen, er jedoch ausreichend Fachwissen besitzt, um den Bedarf zu erkennen)
(Begriffsbestimmung)